Grabauflösung

Leider wird meistens nur für neue „Grabmale“ oder für die Grabpflege geworben aber für das Einebnen und Abräumen eines Grabes dahingegen eher nicht.

Ein Grab oder eine Grabstätte ist oft ein wichtiger Ort für die Angehörigen und Hinterbliebende. Doch mit Ablauf der Ruhezeit läuft auch das Nutzungsrecht für eine Grabstätte aus. Je nach Grabart können die Angehörigen das Nutzungsrecht jedoch gegebenenfalls verlängern. Wird oder kann dieses nicht verlängert werden, kommt es i.d.Regel zu einer Grabauflösung.

Als Ruhezeit bezeichnet man den Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht aufgelöst oder anderweitig gestört werden darf.

Fehlt Ihnen die Zeit ein Grab abzuräumen oder fühlen Sie sich aus alters- bzw. gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage eine Grab aufzulösen, sprechen Sie mit uns. In der Regel muss neben dem Grabstein u.a. auch das Fundament, die Einfassung, Grablaternen, Vasen Grabschmuck und vieles mehr entfernt werden. Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie dabei!